Landesfischereiverband Brandenburg / Berlin e.V.

BEITRAG

Bericht zum Landesfischereitag am 01.09.2021

Landesfischereitag 2021

Autoren: Dr. Thomas Meinelt (IGB Berlin), Thorsten Wichmann (LVB MV), Christopher Naas (IfB), Marcel Weichenhan (LAVB)

Gernot Schmidt – Präsident des Landesfischereiverbandes

Nach Coronapause ohne persönliche Treffen im letzten Jahr, fand der Brandenburger Fischereitag in diesem Jahr wieder in Präsenz statt. Die Eröffnung des Landesfischereitages erfolgte in bewährter Weise durch Herrn Gernot Schmidt, Präsident des Landesfischereiverbandes Brandenburg. Er resümierte, dass Fisch bei der Bevölkerung sehr beliebt bleibt. In der Coronakrise ist die Direktvermarktung der Brandenburger Fischer gestiegen. Die Nachfrage an Edelfisch kann zunehmend auch weiterhin nicht gedeckt werden. Herr Schmidt ging auf die Schäden ein, welche durch Kormorane in der ohnehin stark gebeutelten Fischerei verursacht werden. Eine Vergrämung ist auf Grund von Naturschutzauflagen Großteils nicht möglich. Auch die Klimaveränderungen bereiten speziell den Teichwirten Probleme. Aus diesem Grund gilt es, die Wasserentnahmen durch Dritte stärker zu prüfen und zu reglementieren. Mit dem geplanten Braunkohleausstieg ist die Karpfen- und Graskarpfenbruterzeugung in Jänschwalde über die Landesgrenzen Brandenburgs hinaus in großer Gefahr. Es gibt keinen Ersatz! Auch die über Gebühr hinaus geschützten Biber werden nicht nur für die Fischerei zu einer wirtschaftlichen Bedrohung. Eine Entnahme von Bibern zur Regulierung des Bestandes und Prävention von Schäden ist verstärkt notwendig. Die Probleme werden vom Fischereiverband Brandenburg in Zusammenarbeit mit den Ämtern abgearbeitet. „Wir sind gefühlt Kulturerbe“ schloss Gernot Schmidt.

Uwe Feiler – MdB CDU und Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium

Der Parlamentarische Staatssekretär Herr Uwe Feiler (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, BMEL), ein leidenschaftlicher Angler, hielt das Grußwort für das BMEL. Brandenburg ist für Herrn Feiler das Hauptfischereiland. Mit 20 kg/ha in der Seenfischerei wird der größte fischereiliche Ertrag in Brandenburg erzielt. Leider sind beim Havelzander die Erträge rückläufig. Nach Herrn Feiler ist der Schutz vor Prädatoren eines der größten Probleme der Fischerei in Brandenburg. Insbesondere die Verluste durch Kormorane sind sehr groß. Ein Ausgleich der Schäden auf Kosten der Steuerzahler kann keine Dauerlösung sein. Eine sinnvolle, länderübergreifende Bestandsregulierung wäre nötig, wird jedoch durch das Umweltbundesamt und die EU blockiert. Herr Feiler stellt, als „Coronanebenwirkung“ einen positiver Trend zu regionalen Produkten fest.

Silvia Bender – Staatssekretärin im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Brandenburg

Brandenburgs Agrar- und Umweltstaatssekretärin Frau Silvia Bender vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Brandenburg (MULK) übermittelte die Grüße des Agrarministers Axel Vogel. Die Märkische Geschichte und die Fischerei sind eng verwoben, so Frau Bender. Die Fischerei Schröder von pro agro-Botschafter Wolfgang Schröder hat einen der drei Förderpreise für Konzepte und Projekte in der Start- oder Entwicklungsphase gewonnen. Beworben hat Herr Schröder sich mit dem Beitrag „Saure Bratbrasse statt Beifang für die Tonne“ und den Preis des BMLE gewonnen. Der „Zu gut für die Tonne!“-Bundespreis 2021 trägt zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung bei. Auch Frau Bender bemerkte, dass Corona einen Impuls für die regionale Wertschöpfung ausgeübt hat. Zwischen der EU und den Ländern erfolgte eine Einigung der zur verteilenden Mittel zur Fischerei- und Aquakulturförderung. Die Co-Finanzierung durch das Land ist gesichert. Der Staatssekretärin sind die Probleme der Teichwirtschaft und Schadensproblematik durch Prädatoren etc. bekannt. 600.000 Euro sind im Landeshaushalt zum Ausgleich der Schäden und Prävention von Biberschäden vorgesehen. De-minimis Regelungen kommen nach Aussage von Frau Bender nicht zum Tragen. Ob die geplanten Mittel ausreichen die Schäden zu decken bleibt dahin gestellt. Mit ansteigender Verdunstung ist in Brandenburg eine zunehmend negative Wasserbilanz zu konstatieren. Dies ist ein besonderes Problem der Karpfenteichwirtschaften. Die Umsetzung des Niedrigwasserkonzeptes unter Einbeziehung der Fischer muss zügig umgesetzt werden. Auch die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) muss in Brandenburg in Zusammenarbeit mit dem DAFV Landesverbandes Brandenburg angegangen werden. Hier ist eine Zusammenarbeit zwischen Anglern und Fischern unumgänglich.

Günter Baaske – MdL SPD und Präsident des Landesanglerverbandes Brandenburg e.V.

Auf dem Landesfischereitag betonte Herr Günter Baaske, Präsident des Landesanglerverbandes Brandenburg, die gute Zusammenarbeit zwischen Anglern und Fischern, z.B. bei den Verbandsvertragsgewässern oder beim Fischbesatz mit Aal oder Stör. Darüber hinaus wies er deutlich darauf hin, dass beim Artenschutz leider oft mit zweierlei Maß gemessen wird. „Artenschutz nach Niedlichkeit geht nicht.“ Wie der Biber genießen auch viele Fischarten einen ganzjährigen Schutz. Dass Biberdämme geschützten Fischarten wie der Groppe oder der Elritze, aber auch den einheimischen Bachforellen in den Fließgewässern sehr zu schaffen machen und sie in einigen Abschnitten bereits komplett verschwunden sind, wird leider viel zu wenig bis gar nicht in der Debatte berücksichtigt. „Artenschutz darf nicht nur einseitig betrachtet werden“, so der Präsident des Landesanglerverbandes Brandenburg.

In der Diskussion wurden von Fischerinnen und Fischern Probleme angesprochen und Fragen an die Ministerialangestellten gerichtet, welche diese mehr oder weniger zufriedenstellend beantworteten.

Herr Dr. Uwe Brämick vom Institut für Binnenfischerei Potsdam-Sacrow (IfB) stellt anschließend die Brandenburger Aquakultur im Vergleich zur Situation und den Perspektiven in Europa dar. Die Aquakultur in Deutschland verzeichnete in den letzten 10 Jahren einen 10%igen Rückgang. Im Gegensatz dazu ist weltweit ein riesiger Anstieg der Aquakulturproduktion feststellbar. Die Aquakultur ist weltweit der Sektor der Lebensmittelproduktion mit dem höchsten Anstieg. Deutschland rangiert in der EU an 6. Stelle der Aquakulturproduktion. In Brandenburg wurden 2012 ca. 20.000 t Fisch produziert. Auch hier ist die Produktion rückläufig. Seit 2012 reduzierte sich die Fischproduktion um 40%. Hauptfischarten der Aquakultur in der EU sind mit 60% Regenbogenforellen, dann Karpfen mit 23%. In Deutschland stellt sich dies ähnlich dar. In Brandenburg nehmen Karpfen mit 65% den ersten Platz ein gefolgt von Regenbogenforellen mit 27%. Forellen nehmen weltweit Platz 13 ein. Bei dieser Fischart ist ein 14%iger Rückgang in der EU und ein 15%iger Rückgang in Deutschland zu konstatieren. In Brandenburg ist der Rückgang der Aquakulturproduktion drastischer als in Europa oder im Weltmaßstab. Weltweit werden 32 % mehr Karpfen, in Deutschland hingegen 20% und in Brandenburg 33% weniger Karpfen erzeugt. In Brandenburg sinkt Aquakultur schneller als Deutschland oder weltweit. Nur 3% des konsumierten Fisches der EU entstammt der Süßwasseraquakultur. Der Selbstversorgungsgrad in Berlin/ Brandenburg beträgt gerade einmal 9%, in Deutschland nur 14%. Der Jahresüberschuss der Forellenerzeuger ist sehr gering. Aber, Deutschland hat einen Plan! Positive Perspektiven der AQ in Brandenburg sind durch Stärkung der Erzeugung und der Nachfrage zu erreichen. Die Erzeugung kann durch umweltverträgliche Intensivierung, Ausweitung des Artenspektrums, Vorbeugung von Fischkrankheiten sowie Stärkung und Ausbau der Teichwirtschaften gesteigert werden. Dazu zählen: Die Teichwirtschaft ist eine gesellschaftliche Leistung und muss demzufolge von der Gesellschaft vergütet werden. Die Satzfischerzeugung muss sichergestellt werden. Ein Zugang zu Wasser für die Salmonidenproduktion muss gewährleistet werden. Hier wären einige der Tagebaurestseen potentielle Produktionsstandorte, die dadurch auch die Wasserqualität stabilisieren würden. Wasserrechte, WRRL etc. ökologische Forellenproduktion. Räume für AQ ausweisen. Die Nachfrage ist durch Verarbeitung und verstärkte Verbraucherinformation weiter steigerbar.

„Wie Nasen und Döbel die Gewässerqualität verbessern“ war Inhalt des Vortrages von Herrn Dr. Dirk Hübner, Institut für Integrierte Naturwissenschaften der Universität Koblenz-Landau. Die von Herrn Hübner vorgestellten Untersuchungen wurden am Flüsschen Nister (Rheinland Pfalz) durchgeführt, welche durch Eutrophierung und Kolmation der Sedimente zum Nachteil der kieslaichenden Fischarten gekennzeichnet ist. Die Nister, ein Mittelgebirgsfluss und Lachslaichgewässer, mündet in die Sieg und ist mit 28 Fischarten außergewöhnlich artenreich. Auch Flussperlmuschel und Bachmuschel kommen in der Nister vor. Als Ursache der plötzlichen Eutrophierung wurden sehr hohe Phosphat-Konzentrationen ermittelt. Ein Kormoraneinfall im Jahr 1999 führte zu einer starken Abnahme aller Fischarten. Kann es sein, dass durch den Kormoran Top-Down Steuerung in der Nahrungskette erfolgt ist? Die Kormorane reduzierten hauptsächlich Fischarten wie Döbel und Nase. Durch das Ausbleiben dieser Fischarten entfällt das Abraspeln der Steine und oberen Kiesschichten durch die Fische. Über die verbliebenen Fischarten nimmt gleichzeitig der Druck auf die Insektenlaven und Algenfresser zu. Herr Hübner stellte noch einmal die Bedeutung des Interstitials für Fließgewässer und deren Selbstreinigung heraus. Die Algenschicht auf dem Interstitial versottet das Selbstreinigungssystem des Fließgewässers. Die Nase ist quasi die „Kuh unter den Fischen“. In den Untersuchungen der Uni Koblenz wurden Manipulationsstrecken in das Fließgewässer eingebaut (Mesokosmosexperiment). Nasen und Döbel wurden in Gehege eingebracht und deren Fressaktivität sowie die Effekte auf die Gewässer untersucht. Der Sauerstoff in den Sedimenten war in Käfigen mit Fischbesatz höher als ohne Fische. Die Algenbiomasse war bei Nasen-Besatz am niedrigsten. Hohe Dichten an Nase und Döbel können deshalb Eutrophierungseffekte im Interstitial verringern. Eine Reduktion der Algenbiomasse durch die Fische führt zu einer Verbesserung der Sauerstoffversorgung im Interstitial. Die Reduktion der Kolmation erfolgte in den Experimenten durch benthisches Grazing und durch Bioturbation. Als Ergebnis kann bemerkt werden, dass Biomanipulation als unterstützende Maßnahme zur Verringerung der Eutrophierungseffekte in Fließgewässern potentiell geeignet ist. Die Abundanz von Nasen und Döbeln (so sie nicht von Kormoranen gefressen werden) wirkt sich somit positiv auf die Sedimentqualität aus.

Herr Tobias Dürr vom Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) berichtete über die Entwicklung des Kormoranbrutbestandes und der Abschusszahlen im Land Brandenburg. In Brandenburg existieren 847 Brutpaare in 11 Kolonien. Es ist ein Rückgang des Bestandsmaximums seit 2001 mit damals 2813 Brutpaaren feststellbar. Seit 2010 erfolgte eine stabile Abnahme der Brutpaare mit 6% jährlich statt. Ab 2014 betrug die Abnahme 7,7%. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Kormoran-Potential in Polen und MV ist sehr hoch ist und jederzeit eine Zuwanderung erfolgen kann. Besiedlungsdauer der Kormoran-Kolonien beträgt in Brandenburg bei 1-2 Jahre (65% ) und 3-10 Jahre bei 20% der Kolonien. Im Bundesvergleich sind die Bestände in Mecklenburg-Vorpommern am höchsten. Seit 1999 erfolgten 19.326 Abschussmeldungen. In Jahr 2020 wurden in Brandenburg 1.623 Kormorane geschossen. Jungvögel lassen sich hier leichter schießen als ältere/erfahrene Tiere.

Herr Dr. Frank Reichel vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK), Abteilungsleiter Naturschutz, berichtete in seinem Vortrag über „Schäden durch geschützte Arten- aktueller Stand und Ausblick zur Förderung von Präventionsmaßnahmen und Schadensausgleichszahlungen“. Das Land bietet für betroffene Personen und Betriebe 1. Beratung, 2. Prävention, 3. Schadensausgleich, 4. Unterstützung von Einzelmaßnamen, 5. Ausnahmegenehmigungen zur Entnahme (Tötung). Herr Reichel führt dies beispielhaft am Management des Bibers aus. Im Jahr 2020 beherbergte Brandenburg 3.500 Biber. Die Schäden an Bäumen, Teichen, Deichen etc. sind z. T. sehr hoch. Aus diesem Grund wurde eine Biberverordnungen erlassen. Seit 2020 sind Entnahmen in Teichanlagen ohne vorherige Vergrämung möglich. 2020 erfolgten 78 Abschüsse von Bibern. Herr Reichel ging auch auf Kormoran und Silberreiher ein. Ein Abschuss ist in bewirtschafteten Anlagen und Gewässern mit Fischereirecht, möglich. Auch eine Neuansiedelung von Brutkolonien kann verhindert werden. Ein Schadensausgleich für Schäden durch geschützte Arten in Teichwirtschaften kann beantragt werden. Es existieren zusätzliche freiwillige Leistungen des Landes Brandenburg. Der Rechtsrahmen dafür wurde von Herrn Reichel erläutert.

Herr Dr. Thilo Pagel, IfB referierte über Aquakulturanlagen auf Tagebauseen der Lausitz – Ergebnisse einer Potenzialstudie. Mit der Flutung der Tagebaue entstanden riesige Seenlandschaften, welche aber bislang aus verschiedenen Gründen nicht genutzt werden (können). Tagebaurestseen besitzen eine geringe Trophie und z. T. lebensfeindliche pH- und Eisenwerte etc. Eine klassische Seenfischerei mit z. B. Maränen ist oftmals unrentabel. Trotzdem sollte eine Fisch-Erzeugung in Netzgehegeanlagen in Tagebaurestseen möglich sein, da diese ein hohes und stabiles P-Bindungsvermögen besitzen und somit hohe Nährstofffrachten vertragen. Durch den Eintrag von Nährstoffe, vor allem Kohlenstoff, erfolgt eine Stabilisierung der Wasserchemie über die Primärproduktion. Die Wasser- und Naturschutzrechtliche Antragstellung zur fischereilichen Nutzung von Tagebaurestseen ist jedoch sehr anspruchsvoll. Im Rahmen eines umfangreichen Projektes führte das IfB Potsdam-Sacrow ein Gutachten zur Ermittlung von geeigneten Standorten durch. Geeignete Standort-Kandidaten mussten gefunden werden. Die Suche erfolgte auf Basis der Konzeption einer Forellenanlage mit einer Produktionskapazität von 100 t. Netzgehegeanlagen zeichnen sich durch geringe Investitions- und Betriebskosten aus, erweitern die Wertschöpfungskette durch Anbindung an die Fischproduktion bestehender Betriebe, setzen emissionsarme Futtermittel ein (Fortgeschrittener Stand der Produktion) und gliedern sich hervorragend in den Nationalen Strategieplan Aquakultur ein. Als Ergebnis der Untersuchungen von Herrn Pagel und Kollegen wurden drei Tagebaurestseen als für die Netzgehegeproduktion geeignete Standorte in Brandenburg ausgewiesen.

Herr Heiko Harder, Fischereireferent Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) informierte mitaktuellen Informationen der obersten Fischereibehörde. Durch Corona erfolgte eine Förderung der Angelfischerei. Durch Kontaktverbote kam es zu einem Stau beim Ablegen der Anglerprüfungen und zu einem erhöhter Nutzungsdruck auf die natürlichen Gewässer. Herr Harder gab einen Stand zur Auslastung des EMFF der sich Stand 09/2021 auf insgesamt 80% beläuft. Er gab weiterhin einen Ausblick auf den Nachfolger des EMFF, der ab 2023 in Kraft treten wird (EMFAF). Dieser wird für Deutschland ein Gesamtvolumen von 6,1 Mrd. € besitzen. Brandenburg soll 13,6 Mio. € zur Förderung der Fischerei und Aquakultur erhalten. Mit der Kofinanzierung des Landes stünden der Fischerei im Land Brandenburg 19,4 Mio. € zur Verfügung. Die Teichpflegeförderung und das Aalmanagement haben im Programm den größten Umfang. Im Land Brandenburg erhalten 3467 ha Teiche einen Ausgleich von jährlich insgesamt 520.166 €.  Das Onlinezugangsgesetz (OZG) ermöglicht für die Verwaltung neue Möglichkeiten. Verwaltungsleistungen können zunehmend digital angeboten werden. Weitere Baustellen sind nach Herrn Harder z. B. das Niedrigwasserkonzept, der Strukturwandel Lausitz, die Stegentschädigungen, die Gewässerdurchgängigkeit und Wasserstraßen-Masterpläne.

„Das Projekt sind wir – FFH Management in der Kulturlandschaft“ war Inhalt des gewollt provokanten Vortrages von Herrn Gregor Beyer, Forum Natur Brandenburg e. V. „Ein Gespenst geht um in Brandenburg und sein Name ist Projekt“. Die Besitzer von Landwirtschaftlichen Flächen waren sich der Konsequenzen, die mit der Ausweisung ihrer Flächen als FFH-Flächen bis zum Schluss nicht bewusst. Die noch bestehende Landwirtschaftsklausel ist außer Kraft gesetzt, die die „ordnungsgemäße Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft“ für grundsätzlich mit den Erhaltungszielen von Natur und Landschaft für vereinbar erklärt. Es entsteht eine neue Rechtssystematik so Beyer: …“das darfst Du nicht, aber im Übrigen bist Du frei“ wird demnach zu: „..du bist nicht frei und bist Bittsteller“. Kann im Rahmen einer Vorprüfung eine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzziele nicht ausgeschlossen werden, muss eine gründliche Verträglichkeitsprüfung erfolgen. Genau dieser Mechanismus führt dazu, dass faktisch jede menschliche Lebensäußerung in der NATURA 2000-Kulisse zunächst einer Vorprüfung unterzogen werden muss, die diese Unterscheidung in „Verwaltung“ und „Beeinträchtigung“ vornimmt. Jedwede Bewirtschaftung wird somit zum „Projekt“, dass genehmigt werden muss. Und nur wenn dieses Projekt der „naturschutzkonformen Verwaltung“ dient oder keine erheblichen Auswirkungen auf die Erhaltungsziele mit sich bringt, kann es unter bestimmten Umständen zulässig sein. Das „Projekt“ FFH Richtlinie schafft hiermit eine Teilung in  „gut“ und „böse“ besitzt aber, im Gegensatz zum klassischen Projektbegriff kein Ende. „Ihr Geist wollte aber ein „Wir miteinander“… Pech gehabt!“ so Herr Beyer.