Beitragsordnung des Landesfischereiverbandes
Brandenburg / Berlin e.V.
Des Landesfischereiverbandes Brandenburg/Berlin e.V., beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 03.05.2016
- Einzelpersonen mindestens 1 Stimme.
- Unternehmen mit mehr als zwei Betriebsangehörigen erwerben für je 2 Betriebsangehörige mindestens eine Stimme.
- Der Landesanglerverband Brandenburg e.V. erwirbt 40% der Stimmen des Verbandes.
Mittelbrandenburgische Sparkasse
IBAN: DE70 1605 0000 3522 0068 27
BIC: WELADED1PMB
Diese Beitragsordnung gilt so lange, bis Zusätze bzw. Veränderungen beschlossen werden.