Die Berliner Polizei hat nach einem Zeugenhinweis bei Schmöckwitz vier Personen festgenommen, die im Flachwasser des Seddinsee bereits 120 kg Flussmuscheln „geerntet“ und für den Abtransport vorbereitet hatten.
Alle in unseren heimischen Gewässern lebenden Großmuschelarten unterliegen nicht nur dem Fischereirecht. Sie sind außerdem nach Bundesartenschutzverordnung geschützt. Den Tätern droht deshalb ein Verfahren wegen Fischwilderei und Verstößen gegen das Bundesnaturschutzgesetz.