Landesfischereiverband Brandenburg / Berlin e.V.

BEITRAG

Neue Biberverordnung für Brandenburg in Kraft

Ein Biber Baum

Mit Wirkung vom 17.April 2020 ist die neue Biberverordnung des Landes Brandenburg in Kraft getreten. Aus fischereilicher Sicht ergeben sich für die Teichwirtschaften einige Änderungen/Verbesserungen. So entfällt in Zukunft die Forderung nach dem Nachweis erfolglos durchgeführter Vergrämungsmaßnahmen, bevor im Sinne der Verordnung eingegriffen werden kann. Auch den Kreis der Personen, die zu Eingriffen im Sinne der Verordnung ermächtigt sind bzw. von diesen ermächtigt wurden, hat man erweitert. Schwierig könnte sich die Festlegung in § 5 der Verordnung gestalten, wonach die zuständige untere Naturschutzbehörde eine Woche vor dem Ergreifen von Maßnahmen zu informieren ist. Auf Nachfrage stellt das Umweltministerium hierzu Erläuterungen in den noch zu erarbeitenden Durchführungshinweisen in Aussicht. Der vollständige Text der Verordnung kann unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/bbgbiberv